AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Vertrag
(Nutzung von Donati Garten, inkl. Zusatzleistungen)

1. Allgemeines

Markus Donati (Silbergasse 52, 1190 Wien) („Donati“) betreibt eine ca. 17.000 m² parkähnliche Anlage (mit altem Baubestand, Veranstaltungs- und Seminarraum, Gewächshaus, Terrassen, Rasenflächen, gestalteten Blumenbeeten, Waldbereich und wogenden Gräserflächen) in 3021 Pressbaum („Donati Garten“). Der Donati Garten (bzw. Teile davon) wird u.a. auch als Event-Location zur Abhaltung von Feierlichkeiten, Seminaren etc. vermietet. 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) beinhalten die allgemeinen rechtlichen Bestimmungen zu dem zwischen Donati und dem Vertragspartner separat abgeschlossenen Vertrag, der die konkret vereinbarten Leistungen definiert („Vertrag“). Diese AGB gelten auch für zukünftige Verträge / Aufträge zwischen Donati und dem Vertragspartner, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde. 

Anpassungen, Änderungen oder Ergänzungen der AGB können von Donati jederzeit vorgenommen werden. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist auf der Website von Donati unter https://donati.at/ abrufbar.

Von diesen AGB abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Regelungen des Vertragspartners werden ausdrücklich ausgeschlossen. Abweichungen von diesen AGB können nur verbindlich vereinbart werden, wenn Donati ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. 

  • Vertragsgegenstand

Der Vertragsgegenstand (die vertragsgegenständlichen Flächen / Räumlichkeiten) ist im Vertrag näher definiert und besteht in der befristeten Überlassung von im Vertrag konkretisierten Teilen des Donati Garten zur exklusiven, befristeten Nutzung durch den Vertragspartner. Die jeweilige Veranstaltung und Nutzungsart (Hochzeit, sonstige Feierlichkeit, Seminar odgl.) ist im Vertrag definiert und darf nicht einseitig durch den Vertragspartner geändert werden. Allfällige Zusatzleistungen (Miete von Inventar, Bestellung von Blumenschmuck, sonstiger Dekoration, organisatorische Aufwendungen etc.) werden nicht erbracht bzw. geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde. 

Festgehalten wird, dass es sich bei dem Nutzungsgegenstand nicht um einen Mietgegenstand im Sinne des Mietrechtsgesetzes (MRG) handelt und daher ausschließlich die Bestimmungen des Vertrages, der AGB und subsidiär die Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) zur Anwendung gelangen. 

  • Vertragsabschluss

Donati wird dem Vertragspartner ein Angebot übermitteln, welches insbesondere (a) den Vertragsgegenstand und damit das Ausmaß des Nutzungsrechts, (b) ggf. sämtliche sonstige Leistungen (Inventarmiete, Blumenschmuck etc.), (c) das Veranstaltungsdatum inkl. Zeitfenster, in dem der Vertragsgegenstand benützt werden darf sowie die zur Verfügung stehenden Zeitfenster für Auf- und Abbauarbeiten, (d) das Entgelt und die Zahlungskonditionen / Fälligkeiten und (e) ggf. individuelle Stornogebühren beinhaltet. 

Der Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald Donati das rechtzeitig gegengefertigte Angebot zugeht (eine Email mit Empfangsbestätigung innerhalb Donatis Geschäftszeiten ist diesbezüglich ausreichend). 

  • Benutzung des Vertragsgegenstandes

Die zur Nutzung gemäß Vertrag überlassenen Räumlichkeiten, Flächen und Inventar sind sorgsam und pfleglich zu behandeln. 

Anlieferungen welcher Art auch immer (Catering, Dekoration, Möbel etc.) und entsprechende Auf- und Abbauarbeiten sind mit Donati zeitlich und inhaltlich abzustimmen. Donati behält sich das Recht vor, Anlieferungen bzw. Auf- und Abbauarbeiten zu widersprechen, wenn diese nicht ohne Schädigung des Nutzungsgegenstandes erfolgen können. Der Geschäftsbetrieb von Donati bzw. anderweitige Veranstaltungen dürfen durch Auf- bzw. Abbauarbeiten und sonstige Lieferungen für die Veranstaltung des Vertragspartners jedenfalls nicht gestört werden. Die Zufahrten und Eingänge müssen für Rettungswagen und Fluchtwege freigehalten werden und dürfen nicht durch Aufbaumaterial, Transportmittel, Fahrzeuge, Bauteile oder anderen Gegenständen eingeengt oder verstellt werden.

Maschinen und Geräte, die vom Vertragspartner eingebracht und/oder in Räumlichkeiten von Donati in Betrieb genommen werden, müssen den jeweiligen, einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, ungefährlich und betriebssicher sein. 

Der Auf- und Abbau muss sach- und fachgerecht durchgeführt werden; bis zum vertraglich bestimmten Zeitpunkt müssen sämtliche Gegenstände, die der Veranstaltung des Vertragspartners zuzurechnen sind, vollständig entfernt werden, widrigenfalls Donati berechtigt ist, alle eingebrachten Gegenstände, unabhängig davon, in wessen Eigentum auch immer sie stehen, zu Lasten und auf Gefahr des Vertragspartners bzw. Veranstalters entfernen und verwahren zu lassen. Donati haftet nicht für entfernte und verwahrte Gegenstände aller Art.

Das Überfliegen des Privatbereichs des Areals des Donati Garten ist nicht gestattet; sowie das Abschießen von Feuerwerkskörpern und sonstige (Show-)Einlagen mit Feuer sowie Stimmungs-Dekoration mit offenem Feuer (z.B. Feuerschalen, Feuerkörbe) etc. sind nicht gestattet. 

Sämtliche Indoor-Bereiche sind Nichtraucher-Zonen. 

Offenes Feuer welcher Art auch immer ist ausschließlich nach schriftlicher Zustimmung seitens Donati sowie unter Berücksichtigung der geltenden öffentlich-rechtlichen Bestimmungen und Schutzmaßnahmen (siehe insbesondere NÖ Feuerwehrgesetz 2015, 2. Abschnitt) zulässig. Der Veranstalter übernimmt in diesem Zusammenhang die alleinige Verantwortung und hält Donati hinsichtlich sämtlicher Schäden oder Ansprüche Dritter, die allenfalls entstehen, vollkommen schad- und klaglos.

Der Vertragspartner haftet für sämtliche Schäden, die infolge der Nutzung durch ihn oder ihm zurechenbare Personen entstehen; als Schäden im Sinne dieser AGB gelten jedwede Verschlechterungen, die nicht mit der fremdüblichen Verwendung und Belastung einhergehen. Schäden am Holzboden des Veranstaltungsraums (z.B. Kratzspuren, Flecken, Brandlöcher, sonstige Verfärbungen etc.) oder Beeinträchtigungen des Sichtbetons (z.B. durch Lebensmittel etc.) gelten ausdrücklich nicht als übliche Verwendungserscheinungen. 

Der Vertragspartner hat den Vertragsgegenstand frei von jeglichen Abfällen und in jenem Zustand, in welchem er den Vertragsgegenstand übernommen hat nach Ende der Mietdauer an Donati zurückzustellen. Diesbezüglich hat der Vertragspartner jedenfalls vor und falls gewünscht auch nach der Nutzung des Vertragsgegenstandes, eine Person stellig zumachen, welche den Vertragsgegenstand zusammen mit Donati, begeht, allfällige Schäden dokumentiert und abnimmt.

Sollte eine Räumung / Reinigung des Vertragsgegenstandes nicht ordnungsgemäß und vollständig erfolgt sein, wird eine solche auf Kosten des Vertragspartners veranlasst. Weitere Ansprüche bei nicht ordnungsgemäßer Rückstellung des Vertragsgegenstandes bleiben unberührt.

Die Begehung und Nutzung jener Bereiche, die der Vertragspartner gemäß Angebot exklusiv nutzen darf sowie die Benutzung sonstiger, allgemein zugänglicher Bereiche des Donati Gartens, erfolgt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko des Vertragspartners. Klargestellt wird, dass sämtliche auf dem Gelände des Donati Garten befindlichen Wasserquellen, keine Trinkwasserqualität aufweisen. 

Das Befahren, Halten oder Parken auf dem Grundstück des Donati Garten ist, mit Ausnahme für das Brautpaar, Personen mit Gehbeeinträchtigung oder für Anlieferungen, nicht gestattet.

Das Betreten und die Verwendung von Bereichen / Teilen des Donati Gartens, die nicht explizit im Vertrag angeführt werden und die auch nicht allgemein zugänglich sind, ist ausdrücklich nicht gestattet. 

Das Mitführen von (Haus-)Tieren, insbesondere Hunden, ist nicht gestattet, sofern mit Donati im Einzelfall nichts Gegenteiliges vereinbart wurde. 

Das ortsübliche Maß an Lärmentwicklung/-toleranz bzw. die ortsübliche Nachtruhe (ab 22 Uhr) sind auf alleinige Verantwortung des Veranstalters einzuhalten; Donati übernimmt in diesem Zusammenhang keine Haftung und ist vom Veranstalter schadlos zu halten.

  • Preise

Alle von Donati angegebenen Preise verstehen sich in EURO und inklusive gesetzlich vorgesehener Umsatzsteuer (USt), sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. 

  • Zahlungsmodalitäten

Die im Vertrag vereinbarte Anzahlung ist binnen 3 (drei) Tagen nach Übermittlung des unterfertigten Angebots zur Zahlung fällig (einlangend auf dem im Angebot ersichtlichen Konto). 

Der Restbetrag der Auftragssumme ist bis spätestens 12 Wochen vor der vertragsgegenständlichen Veranstaltung zu begleichen (einlangend auf dem von Donati angegebenen Konto). 

Über die gesamten vereinbarten Leistungen wird nach der vertragsgegenständlichen Veranstaltung eine Endabrechnung von Donati gelegt. Ein allenfalls noch offener Rechnungsbetrag (z.B. für Leistungen, die nachträglich hinzugebucht wurden, z.B. Dekoration, Inventar udgl.) ist folglich innerhalb von 10 (zehn) Werktagen ab Einlagen der Rechnung beim Vertragspartner ohne Abzug zur Zahlung fällig. 

Allfällig anfallende Spesen oder Zusatzkosten hat der Vertragspartner zu tragen. Die Bezahlung mittels Kreditkarte wird, sofern nicht im Einzelfall gegenteilig vereinbart, von Donati nicht akzeptiert. 

Einwendungen gegen die Endabrechnung sind vom Vertragspartner innerhalb von einem Monat ab Rechnungslegung zu erheben, andernfalls die Forderung dem Grund und Höhe nach als anerkannt gilt. 

Bei Zahlungsverzug ist Donati berechtigt, unter Setzung einer Nachfrist von 1 Woche vom Vertrag zurückzutreten; Donati ist weiters berechtigt, sämtliche infolge eines Zahlungsverzugs entstehende Spesen und Kosten, auch Kosten des notwendigen Einschreitens von Inkassounternehmen oder Anwälten, sowie Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. zu verrechnen. 

  • Stornogebühren

Sofern Sonderregeln über die Stornierung des Auftrags mit dem Vertragspartner nicht individuell im Rahmen des Vertrags vereinbart werden, gilt folgendes: 

Stornogebühren für Nutzung und Grundmöblierung des Donati Garten

  1. Bei Stornierungen bis zu 16 Wochen vor dem Tag / dem Beginn der Veranstaltung: 60 % der gesamten Auftragssumme wird zur Zahlung fällig
  • Bei Stornierungen bis zu 12 Wochen vor dem Tag / dem Beginn der Veranstaltung: 80 % der gesamten Auftragssumme wird zur Zahlung fällig
  • Stornierungen innerhalb von 12 Wochen vor dem Tag / dem Beginn der Veranstaltung:  100 % der gesamten Auftragssumme wird zur Zahlung fällig

Die Stornogebühren unterliegen nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht.

Stornogebühren für Zusatzleistungen, insbesondere Blumenschmuck:

  1. Bei Stornierungen bis zu 4 Wochen vor dem Tag / dem Beginn der Veranstaltung:  kostenlos
  • Bei Stornierungen bis zu 10 Tage vor dem Tag der Veranstaltung:  50 % der gesamten Auftragssumme wird zur Zahlung fällig
  • Stornierungen innerhalb von 7 Tagen vor dem Tag der Veranstaltung:  100 % der gesamten Auftragssumme wird zur Zahlung fällig

Die Stornogebühren unterliegen nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht.

Haftung

Donati leistet Gewähr einzig für die vereinbarungsgemäße Leistungserbringung und haftet nur für Sachschäden, die Donati, seine Mitarbeiter oder sonstige, Donati zuzurechnende Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verschulden. Die Haftung von Donati für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Beweislast obliegt dem Vertragspartner. 

Der Vertragspartner ist alleine verantwortlich und haftet dafür, dass allfällige Genehmigungen, die zur Abhaltung der von ihm beabsichtigten Veranstaltung eingeholt werden müssen, zeitgerecht und vollständig vorliegen. Er wird Donati in diesem Zusammenhang gegen jedwede Ansprüche Dritter (inkl. allfälliger Strafen) vollkommen schadlos halten. 

Für technische Störungen, Unterbrechungen oder Störungen der Energieversorgung (Strom, Wasser, etc.) sowie für Betriebsstörungen jeglicher Art übernimmt Donati keine Haftung, sofern diese Störungen von Donati nicht verschuldet wurden. Donati haftet nicht für beschädigte, verlorene oder sonst abhanden gekommene, zB gestohlene Gegenstände, die der Vertragspartner, dessen Mitarbeiter, Beauftragte, Besucher, Gäste oder sonstige dem Vertragspartner zuzurechnende Personen vor, während oder nach der Veranstaltung in den Donati Garten einbringen. 

Der Vertragspartner trägt das gesamte Risiko der Veranstaltung einschließlich der hierfür erforderlichen Vor- und Nachbereitungen, des Aufbaus, der Durchführung der Veranstaltung und des Abbaus (sofern diese Leistungen im Einzelfall gemäß Vertrag nicht von Donati zu erbringen sind). 

Der Vertragspartner verpflichtet sich, Donati hinsichtlich sämtlicher Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung des Vertragspartners allenfalls entstehen und hinsichtlich sämtlicher Ansprüche Dritter vollkommen schadlos zu halten. Allfällige vom Vertragspartner (bzw. ihm zurechenbaren Personen) verursachte Schäden sind im Einvernehmen mit Donati nach Möglichkeit vom Vertragspartner selbst, in einem unmittelbaren Zeitraum nach der Veranstaltung, zu beheben. Sollte dies nicht möglich sein oder von Donati (ohne erforderliche Angabe von Gründen) abgelehnt werden, wird die Behebung der Schäden von Donati auf Kosten des Vertragspartners behoben.

Der Vertragspartner nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass der Donati Garten nicht überwacht wird und auch sonst über keine Einrichtungen verfügt, die Aufsichts- oder sonstige Sicherungs- bzw. Schutzzwecken (Kindersicherungen odgl.) dienen. Jegliche Haftung von Donati für Schäden (Sach- und Personenschäden) und sonstige Verluste (insb. Diebstahl) ist gänzlich ausgeschlossen; Eltern haften im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht für ihre Kinder.

Eine Haftung des Liegenschaftseigentümers, aus jedem erdenklichen Rechtsgrund, ist im Zusammenhang mit dem Vertrag bzw. der Nutzung des Donati Gartens durch den Vertragspartner und ihm zurechenbarer Personen ausdrücklich ausgeschlossen.  

  • Versicherung

Der Vertragspartner ist verpflichtet, für jede Veranstaltung eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung für die Nutzung der Räumlichkeiten abzuschließen und diese vor Beginn der Nutzung auf Verlangen vorzuweisen. Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung kann nach entsprechender Vereinbarung über Donati abgeschlossen werden. Der Vertragspartner haftet gegenüber Donati für Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Räumlichkeit entstehen. Bei Übernahme der Räumlichkeiten für die gemäß Vertrag vereinbarte Nutzung, sowie nach Beendigung der Nutzung wird eine gemeinsame Begehung zwischen dem Vertragspartner oder einem durch ihn genannten Vertreter und einem bevollmächtigten Mitarbeiter von Donati durchgeführt und etwaige Vor- oder Nachschäden schriftlich festgehalten. Für den Fall des Verzichtes auf die gemeinsame Begehung, verliert der Vertragspartner alle Ansprüche auf eine Reklamation und ist verpflichtet, die schriftlich von Donati festgehaltenen Vor- oder Nachschäden der Räumlichkeiten zu akzeptieren.

  1. Rücktritt vom Vertrag und vorzeitige Vertragsbeendigung

Donati kann, gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist, vom Vertrag zurücktreten, wenn:

  • der Vertragspartner die vereinbarten Zahlungen nicht fristgerecht leistet; 
  • der Vertragspartner die allenfalls behördlich notwendigen Genehmigungen für die jeweilige Veranstaltung nicht fristgerecht vorlegt oder die Behörde die Veranstaltung verbietet;
  • die Art der Veranstaltung der getroffenen Vereinbarung zuwiderläuft oder eine sonstige unerlaubte Veranstaltung stattfinden soll (z.B. Clubbing, Diskothek, eine Veranstaltung mit den guten Sitten zuwiderlaufenden Inhalts) oder dem Niveau von Donati widerspricht, 
  • gegen rechtliche Bestimmungen verstößt oder durch die Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit zu befürchten ist; 
  • der Vertragspartner bzw. ihm zurechenbare Personen trotz entsprechender Aufforderung gegen Bestimmungen des Vertrages / dieser AGB verstößt; 
  • die Erfüllung des Vertrages wegen eines Ereignisses höherer Gewalt, wie insbesondere eines Streiks, öffentlichrechtlicher Verfügungen oder Beschränkungen (z.B. Betretungsverbote), Sabotage oder Terrorismus, einer Beschädigung / Beeinträchtigung / Zerstörung des Donati Gartens (insbesondere jener Bereiche, die gemäß Vertrag vom Vertragspartner angemietet werden) oder andere von Donati nicht zu vertretenden Umstände nicht abgehalten werden kann. 

Das Rücktrittsrecht aus sonstigem wichtigen Grund bleibt unberührt. 

  1. Catering

Für die gastronomische Betreuung schlägt Donati Cateringpartner vor. Donati übernimmt jedoch keinerlei Haftung für diese Cateringpartner bzw. deren Leistungen; nimmt der Vertragspartner die Leistungen dieser vorgeschlagenen Cateringpartner in Anspruch, kommt der Vertrag über diese Cateringleistungen direkt zwischen dem Vertragspartner und dem jeweiligen Cateringpartner zustande. Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken und deren Verzehr ist nicht gestattet. Sofern der Vertragspartner ein anderes Cateringunternehmen (sohin keinen von Donatis Cateringpartnern) beauftragt, ist diesem die Cateringordnung von Donati zu übermitteln und deren Regelungen zu überbinden. Zusätzlich ist bei der Beauftragung eines anderen Cateringunternehmens ein pauschaler Infrastrukturaufpreis in Höhe von EUR 620,00 zu leisten. An- und Ablieferung sowie Aufbau sind mit Donati abzustimmen. Der Vertragspartner muss Donati bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung das Cateringunternehmen kommunizieren. Donati ist berechtigt, bei Vorliegen wichtiger Gründe (wie insbesondere bereits aufgetretener Probleme mit diesen Unternehmen in der Vergangenheit) einzelne dieser Unternehmen abzulehnen und diesen den Zutritt zu versagen. Der Veranstalter hat sich in diesem Fall um umgehenden Ersatz zu bemühen.

  1.  DJ Services

Für die musikalische Betreuung der Veranstaltung besteht eine ausschließliche Zusammenarbeit mit dem DJ Services Partner. Donati übernimmt keinerlei Haftung für diesen Partner bzw. dessen Leistungen; nimmt der Vertragspartner die Leistungen des DJ Services Partners in Anspruch, kommt der Vertrag über diese Leistungen direkt zwischen dem Vertragspartner und dem DJ Services Partner zustande. Das Mitbringen eigener Musikwiedergabegeräte und dessen Verwendung ist nicht gestattet. Die Nutzung der vorhandenen Musikanlage in Veranstaltungsraum und Gewächshaus (jeweils mit eingeschränkter Lautstärke) ist möglich.

  1. Bestellung / Garantierte Personenanzahl

Um die Qualität der Veranstaltung garantieren zu können, ist die finale Personenanzahl an Besuchern bzw. Gästen, sowie sonstige wichtige Details, sofern im Vertrag nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, spätestens bis 14 Werktage vor der Veranstaltung Donati nachweislich bekannt zu geben und trifft Donati nach diesen Angaben alle Vorbereitungen (sofern solche aufgrund im Vertrag vereinbarter Zusatzleistungen geschuldet sind). 

  1. Weitergabe an Dritte

Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Rechte aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche und ausdrückliche Zustimmung von Donati an Dritte weiterzugeben und zu übertragen / abzutreten. 

  1. Schriftlichkeit

Mitteilungen und Erklärungen im Zusammenhang mit dem Vertrag samt diesen AGB sowie deren Änderung sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen. Erklärungen in elektronischer Form (Emails) erfüllen die Schriftform. 

  1. Datenschutz

Die vom Vertragspartner bekanntgegebenen (personenbezogenen) Daten werden von Donati gespeichert und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet und genutzt. 

Donati verarbeitet personenbezogene Daten im Sinne der EU-Datenschutz-Grundverordnung nach den jeweiligen datenschutzrechtlichen Bestimmungen in der jeweils geltenden Fassung. Donati verarbeitet personenbezogene Daten, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, sowie zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten, insbesondere der Beantwortung von Anfragen der Vertragspartner, der organisatorischen und technischen Administration der Veranstaltung, sowie zu Buchhaltungs- und Verrechnungszwecken, notwendig sind. Personenbezogene Daten werden an -Leistungsträger, Lieferanten und Dienstleister (Fotografen, Bands, DJ ́s, Moderatoren, Vortragende, etc.) -öffentliche Stellen und Banken, soweit dies zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen und/oder zur Erfüllung von gesetzlichen Verpflichtungen notwendig ist, oder der Vertragspartner hierzu seine Einwilligung erteilt hat, weitergegeben. Eine Einwilligung in die Verarbeitung von personenbezogenen Daten kann vom Vertragspartner jederzeit widerrufen werden. Donati hat sämtliche Vereinbarungen getroffen, um bei der Weitergabe, Verarbeitung und Speicherung Ihrer Daten den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu entsprechen. 

Der Vertragspartner hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Nimmt der Vertragspartner an, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt, kann er sich bei der Datenschutzbehörde beschweren. Der Vertragspartner verpflichtet sich zur Einhaltung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Bestimmungen in der jeweils geltenden Fassung und hat dafür zu sorgen, dass er insbesondere zur Datenweitergabe von personenbezogenen Daten, berechtigt ist. Donati speichert personenbezogene Daten nach der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist und/oder solange sie zur Vertragserfüllung erforderlich sind, oder der Vertragspartner in die Speicherung eingewilligt hat. 

  1. Verjährung

Etwaige Ansprüche des Vertragspartners gegen Donati sind innerhalb von 1 Monat nach Ende der Veranstaltung schriftlich zu erheben, andernfalls gelten diese als verjährt.

  1. Zustellungen

Schriftstücke gelten als zugestellt, wenn diese an die zuletzt vom Vertragspartner angegebene Adresse versendet wurden. 

  1. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Für alle Streitigkeiten aufgrund oder im Zusammenhang mit diesen AGB einschließlich der Frage des Zustandekommens, der Gültigkeit oder Auflösung sowie mit dem zwischen Donati und dem Vertragspartnerabgeschlossenen Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich für Wien, Innere Stadt, zuständigen Gerichts vereinbart. Ein allfälliger Gerichtsstand nach KSchG bleibt davon unbenommen.

  • Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags und/oder dieser AGB – aus welchem Grund auch immer – ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Donati und der Vertragspartner verpflichten sich, im Falle einer etwaigen Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen, die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen durch Bestimmungen, die dem Inhalt und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen möglichst entsprechen, zu ersetzen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Nutzung von Donati Garten, inkl. Zusatzleistungen